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 statuten 

Präambel

Das ForumMusikDiversität FMD geht aus dem FrauenMusikForum FMF hervor, das 1982 im Zuge der zweiten Welle der Frauenbewegung gegründet wurde; das FMF bezweckte das musikalische Schaffen von Frauen zu fördern und bekanntzumachen und die Frau im Musikleben besserzustellen, insbesondere durch Gleichstellung von Mann und Frau in beruflicher Hinsicht.

1. Name und Sitz

Unter dem Namen ForumMusikDiversität FMD besteht, mit Sitz am Ort seiner Geschäftsstelle, ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

2. Zweck und Ziele

Das ForumMusikDiversität FMD trägt zur generellen Förderung und zur Bekanntmachung der im Musikbetrieb Untervertretenen bei und wirkt insbesondere auf die Chancengleichheit von Frau und Mann hin. Unter Diversität verstehen wir – wertneutral – das Vorhandensein von Unterschieden zwischen den musikalischen AkteurInnen, unter anderem auf Grund von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Alter und Lebensform.
Das ForumMusikDiversität FMD bezieht sich auf Artikel 1 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG; SR 151.1) und Artikel 3 und 4 des Bundesgesetzes über die Kulturförderung (KFG, SR […], Fassung vom 11. Dezember 2009).

3. Aufgaben

Das FMD sucht sein Ziel durch sein Wirken auf der Konzeptebene und im Musikleben zu erreichen. Es versteht sich als Bindeglied zwischen der Forschung und dem Musikbetrieb und fördert den Austausch zwischen wissenschaftlicher Forschung und Praxis im Bereich Musik und Diversität.
Kernstück der Tätigkeit ist die Musikmediensammlung.
Die Ziele und Aufgaben sind im Leitbild des Vereins festgelegt.

4. Finanzielle Mittel

Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus:
• Mitgliederbeiträgen; Studierende entrichten einen reduzierten, Fördermitglieder einen höheren Beitrag
• Beiträgen von GönnerInnen
• Unterstützung seitens der öffentlichen Hand und privater Organisationen
• Abgeltungen von Dienstleistungen
• projektgebunden Geldern
Das FMD ist ausschliesslich gemeinnützig tätig, es erwirtschaftet keinen Gewinn und verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen.

5. Mitgliedschaft

a) ForumMusikDiversität FMD steht grundsätzlich allen am Zweck interessierten natürlichen und juristischen Personen offen.
b) Die/der Beitrittswillige muss dem Vorstand eine Beitrittserklärung einreichen (schriftliches oder Online-Formular).
Der Vorstand nimmt die Aufnahmewilligen provisorisch auf und setzt somit ihre Rechte und Pflichten der neuen Mitglieder in Kraft. Über die definitive Aufnahme entscheidet die Jahresversammlung.
c) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand auf Ende des Kalenderjahres.
Mitglieder, die den Interessen des Vereins zuwiderhandeln, können durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes oder bei Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages während zwei aufeinander folgenden Jahren. Ihnen steht das Rekursrecht an die nächste Mitgliederversammlung des Vereins zu.

6. Organisation

Die Organe des ForumMusikDiversität FMD sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Kontrollstelle
zu a) Die Mitgliederversammlung bildet das oberste Organ des Vereins. Sie findet jährlich einmal statt und wird vom Vorstand im ersten Quartal des Kalenderjahres einberufen. Den Mitgliedern wird sie mindestens zehn Tage vorher unter Angabe der Traktanden schriftlich bekanntgegeben. Die Durchführung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung kann von einem Fünftel der Mitglieder oder den Vorstand unter Angaben der Traktanden verlangt werden. Diese wird wie die ordentliche Mitgliederversammlung bekanntgegeben.
a 1) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Wahlen gilt dasselbe. Bei Stimmengleichheit hat das Präsidium den Stichentscheid. Statutenänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Zweidrittelsmehrheit der Anwesenden. Stimmvertretung ist möglich, wobei eine Person maximal eine weitere Person vertreten kann. Die Stimmvertretung erfolgt schriftlich im Voraus zu Handen des Vorstands.
a 2) Befugnisse der Mitgliederversammlung
• Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
• Genehmigung des Tätigkeitsberichts des Vorstands und der Jahresrechnung
• Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliederbeiträge
• Entlastung des Vorstands
• Genehmigung des Budgets
• Genehmigung der Jahresplanung des Vorstands und der Arbeitsgruppen
• Wahlen des Vorstandes, des Präsidiums und der RechnungsprüferInnen
• Definitive Aufnahme von Mitgliedern
• Ausschluss von Mitgliedern nach Rekurs
• Abstimmung über Anträge der Mitglieder oder des Vorstandes
• Statutenänderungen
• allfällige Auflösung des Vereins.
zu b) Der Vorstand setzt sich zusammen aus Präsidium und mindestens drei weiteren Mitgliedern. Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selber. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr, Wiederwahl ist möglich. Die Amtsdauer ist auf zehn Jahre beschränkt. Der Vorstand kann sich in Fachfragen durch von ihm bestimmte BeirätInnen beraten lassen; BeirätInnen haben kein Stimm- und Wahlrecht.
b 1) Beschlüsse des Vorstands werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst.
Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Vorstandsmitglieder. Vereinsmitglieder haben Zutritt zu den Vorstandssitzungen. Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist Beschlussfassung auf dem Korrespondenzweg (auch E-Mail) möglich.
b 2) Befugnisse des Vorstands:
• Durchführung der Vereinsbeschlüsse und Vertretung des Vereins gegen aussen
• Der Vorstand kann Aufgaben an die Geschäftsstelle sowie an einzelne Vorstandsmitglieder oder Vereinsmitglieder delegieren.
• Anstellung einer allfälligen Geschäftsleitung. Diese nimmt an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme und mit Antragsrecht teil. Allfällige Anstellung oder Beauftragung weiterer Personen für Aufgaben im operativen Bereich.
• Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien.
• Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen in Vereinsangelegenheiten, die nicht per Gesetz oder gemäss vorliegender Statuten einem anderen Organen übertragen sind.
• Erarbeitung von Grundsatzpapieren und Reglementen.
b 3) Vorstandsmitglieder und Arbeitsgruppen arbeiten nach den Vorgaben des vom Vorstand erarbeiteten und von der MV verabschiedeten Leitbilds und gemäss einem Pflichtenheft, welches auch eine Spesenregelung enthält. Sie geben Ende des Jahres einen Tätigkeitsbericht mit Jahresrechnung und Budget ab und entwerfen ein Programm für das kommende Jahr.
Mitglieder des Vorstands und von Arbeitsgruppen arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich.
b 4) Die Aufgaben einer allfälligen Geschäftsstelle werden in einem Pflichtenheft festgehalten, welches vom Vorstand erlassen wird.
zu c) Die Kontrollstelle besteht aus zwei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied, die nicht Vereinsangehörige sein müssen. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre; einmalige Wiederwahl ist möglich. Sie prüfen die Jahresrechnung und stellen zuhanden der MV Bericht und Antrag.

7. Haftung

Für die Verpflichtungen des ForumMusikDiversität FMD haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftbarkeit und Nachschlusspflicht ist ausgeschlossen.

8. Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins fallen allfällige Vermögenswerte einer oder mehreren steuerbefreiten Organisationen mit gleichem oder ähnlichem Zweck zu. Über die Verwendung entscheidet die Mitgliederversammlung. Eine Verteilung der Mittel an die Mitglieder ist ausgeschlossen.
So angenommen an der Gründungsversammlung vom 5. Mai 1982 im Restaurant Hegibach, Zürich; revidiert an der ordentlichen Jahresversammlung vom 2. Februar 1990 im Bahnhofbuffet Zürich; sprachlich leicht redigiert am 10. Oktober 1997 von Lislot Frei, Präsidentin, in Bern. Revidiert an der ordentlichen Jahresversammlung vom 6. März 1999 im Hotel Bellevue Bern. Revidiert an der Jahresversammlung vom 2. März 2002 in der Geschäftsstelle FMF Bern. Revidiert an der ausserordentlichen Mitgliederversammlung vom 21. November 2011 im Institut für Musikwissenschaft der Universität Bern. Revidiert an der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 17. März 2014 in der Geschäftsstelle des ForumMusikDiversität in Basel. Revidiert an der ordentlichen Mitgliederversammlung am 30. März 2017 in der Geschäftsstelle des ForumMusikDiversität FMD in Basel.

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